Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft

Liebe Mitglieder und Interessenten,

der DMB Deutscher Mieterbund e.V. mit Sitz in 10179 Berlin, Littenstraße 10, Telefon 030-223230 ist die Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland.

Der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V. ist als einziger Verein in seinem Ausbreitungsgebiet, den Landkreisen Reutlingen und Tübingen, Mitglied im DMB Deutscher Mieterbund e.V.

Neben der Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in diesem Bereich bietet er seinen Mitgliedern

kostenlose Rechtsberatung in den aufgeführten Beratungsstellen. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist

diese Rechtsberatung nur für Mitglieder möglich. Nichtmitglieder dürfen nicht beraten werden, auch nicht gegen Gebührenrechnung. Dem Deutschen Mieterbund ist eine Rechtsschutzversicherung angeschlossen,

so dass kein Mitglied vor einem Prozess Angst haben muss, wenn es um die Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche aus einem Mietvertrag und den bestehenden Vorschriften des Mietrechts geht.  Die Bedingungen der Deutschen-Mieterbund-Rechtsschutz-Versicherung AG finden Sie im “Merkblatt

DMB – Rechtsschutz-Versicherung". Der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung ist im Vereinsbeitrag

des Mieterbundes enthalten.
 

Was Sie als Mitglied beachten müssen:

Zahlen Sie stets pünktlich Ihren Vereinsbeitrag, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. (Nach unserer Satzung ist der Beitrag kalenderjährlich bis zum 31. Januar im Voraus zu bezahlen.)

* Bitte erteilen Sie uns Abbuchungsermächtigung! Jede verspätete oder versäumte Zahlung kostet den Verein wegen zusätzlicher Mahnaktionen viel Zeit und Geld. Wir schicken Ihnen auf telefonische oder

   schriftliche Anfrage gerne die Abbuchungsunterlagen zu.

Bitte teilen Sie uns Ihre Adressenänderung umgehend mit, denn Sie wollen sicherlich in Ihrer neuen Wohnung auch geschützt sein und die Mieterzeitung ohne Unterbrechung erhalten.

Muss die neue Anschrift durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ermittelt werden, wird ein Ersatz der Aufwendungen in Höhe von 10,-- Euro fällig.

*  Mündliche Beratungen in allen Fragen ihres Mietverhältnisses erhalten unsere Mitglieder zu den im Folgenden genannten Beratungszeiten. Telefonische Beratungen / Auskünfte sind in Reutlingen möglich.

Für die in besonderen Ausnahmefällen erforderliche, schriftliche Beantwortung von Anfragen ist ein Unkostenanteil in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Auf Wunsch übernimmt der Mieterbund Ihre Korrespondenz mit dem Vermieter oder dessen Anwalt. Eine Schreibgebühr/Unkostenersatz (30,00 €)

ist bei der Abgabe der dann notwendigen Vollmachtserklärung und bei jedem weiteren Schreiben in der betreffenden Sache (10,00 €) zu bezahlen.

Ummeldung

Bei einem Wegzug des Mitgliedes aus unserem Tätigkeitsbereich endet die Mitgliedschaft nicht automatisch. Auch in solchen Fällen ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Das Mitglied kann aber auf Antrag in den örtlich zuständigen, dem Deutschen Mieterbund angehörenden Verein, ohne Aufnahmegebühren und unter Anrechnung des bei uns bezahlten Beitrages umgemeldet werden.

Kommen Sie mit allen Mietproblemen rechtzeitig zur Beratung!

Je früher Sie kommen, desto eher können wir Ihnen helfen. Dadurch sollen Prozesse in Ihrem Interesse möglichst vermieden werden. Nur der Mieterbund kann bei der Rechtsschutzversicherung

die Kostenübernahme für den Prozess beantragen. Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher Rücksprache mit dem Mieterbund gehalten zu haben.

Denken Sie daran, dass die Rechtsschutzversicherung, wie alle anderen Rechtsschutzversicherungen auch, eine Wartefrist von 3 Monaten bis zum Wirksamwerden der Versicherung vorschreibt. Das heißt, dass der Grund für den Streitfall nicht vor dem Beitritt zum Mieterbund und auch nicht innerhalb der ersten 3 Monate der Mitgliedschaft liegen darf.

Am wirkungsvollsten können wir Sie unterstützen, wenn Sie bei jedem Anlass rechtzeitig

  • vor Abschluss eines neuen Mietvertrages
  • vor Einwilligung in eine Staffelmietvereinbarung
  • vor Abschluss eines Zeitmietvertrages
  • vor Zahlung oder Zustimmung zu einer höheren Miete
  • vor Zahlung höherer Nebenkosten
  • vor Anerkennung einer Heizkostenabrechnung
  • vor Aufgabe der Wohnung

unseren Rat einholen. Machen Sie es sich zum Grundsatz, erst nach Anhörung eines unserer Beratungsanwälte auf Forderungen Ihres Vermieters einzugehen.

Der Jahresbeitrag einschließlich der Rechtsschutzversicherung beträgt ab 01.01.2023 78,00 €.

Der Vereinsbeitrag ist jeweils mit Eingang der Beitrittserklärung, bzw. zu Beginn eines jeden Jahres fällig. Wird der Aufnahmeantrag zwischen dem 01.01. und dem 30.06. eines Jahres gestellt, so ist der volle Beitrag, zwischen dem 01.07. und 31.12. eines Jahres der halbe Beitrag, jedoch der volle Anteil für die Rechtsschutzversicherung zu entrichten (= 50,70 € ab 01.07.2023).
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.

 

Die Mitgliedschaft besteht mindestens 2 volle Kalenderjahre.

Mitglieder, die bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnraum-Rechtsschutz abgeschlossen haben, sind gehalten, eine Kopie des Versicherungsscheines der Beratungsstelle zu überlassen. Sie können so von der für alle Mitglieder des Mieterbundes abgeschlossenen Versicherung befreit werden. Ihr Jahresbeitrag beträgt dann lediglich noch 54,60 Euro. Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren erhalten einen Nachlass von 3,00 Euro. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Geschäftsstelle in Reutlingen.

 

Öffnungszeiten der zentralen Geschäftsstelle Reutlingen:

Untere Gerberstraße 6               Mo. – Do. 09.00 - 12.00 Uhr
                                                                  14.00 - 17.00 Uhr
                                                   Fr.            09.00 - 12.00 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:                                                                                          

Termin- und Telefonberatung nach vorheriger Anmeldung,

Tel. 07121 – 44611 Geschäftsstelle Reutlingen

Reutlingen, Untere Gerberstraße 6           

Tübingen, Katharinenstr.18   
im Hause VHS 1. OG Zi. 115

Metzingen, Rathaus                                    

Rottenburg, Anton-Buhl-Weg 6
Familienhaus Martin-Luther                                                                      

Bad Urach, Rathaus

 

Wir freuen uns über Ihren Beitritt zum Mieterbund, auch wenn der Anlass dazu vielleicht eine ungeklärte Rechtslage oder ein bereits eingetretener Streitfall ist und hoffen, dass Sie uns über den augenblicklichen Anlass hinaus die Treue halten.

Mit Ihrem Beitritt zum Deutschen Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V. stärken Sie die Solidargemeinschaft der Mieterinnen und Mieter in unserer Gesellschaft. Nur als mitgliederstarker Verband können wir uns erfolgreich für Ihre Interessen einsetzen.